„Ich will Genugtuung für die Envio-Opfer – durch Worte und Taten“

20. April 2012 von | Keine Kommentare

Kommt mit Demut und Entschlossenheit zum Envio-Prozess: Star-Anwalt Reinhard Birkenstock.

Kommt mit Demut und Entschlossenheit zum Envio-Prozess: Star-Anwalt Reinhard Birkenstock.

Star-Anwalt Reinhard Birkenstock sieht in der Nebenklage im Envio-Prozess „eine große Herausforderung“. Im Interview mit der WAZ äußert er sich zu Möglichkeiten und Grenzen seines Mandates.

Am 9. Mai 2012 beginnt vor dem Dortmunder Landgericht der Envio-Prozess. Mit dabei: der renommierte Strafverteidiger Reinhard Birkenstock. Er kämpft um eine Entschädigung für den PCB-verseuchten Ex-Envio-Arbeiter Christian Althoff, dessen ganze Familie schwer unter den Folgen der Gifteinwirkung leidet.

Die WAZ sprach exklusiv mit dem Star-Anwalt, in seiner Kanzlei in Köln.

WAZ: Die Envio-Arbeiter haben sehr lange auf den Prozessbeginn gewartet. Bisher gibt es keine Entschädigungszahlungen, kein Schmerzensgeld, nichts, was in Aussicht gestellt worden wäre. Was haben die Betroffenen von ihnen als Vertreter der Nebenklage zu erwarten?

Birkenstock: Es scheint eine tiefe Leidenschaft von Journalisten zu sein, das zu fragen, was man nicht beantworten kann. Es ist völlig verfrüht, in diesem Verfahren irgendwelche tragfähigen Prognosen abzugeben. Vielleicht ist es aber sinnvoll, zunächst mal einige Worte zu finden zur Aufgabenstellung von Nebenklage. Das Strafverfahren ist zunächst einmal dazu da, die Frage nach Schuld bei den einzelnen beschuldigten Mitbürgern zu klären, die Frage nach individueller Schuld, und wenn solche Schuld festgestellt wird, die Anschlussfrage nach dem Ausmaß der individuellen Schuld zu beantworten, denn wir haben in Deutschland – Gott sei Dank – Schuldstrafrecht. Das ist die Kernaufgabe des Gerichts. Die Anklageseite wird in Deutschland generell, generell sogar als Monopol, von der Staatsanwaltschaft vertreten. Das Vorwürfe machen übernimmt der Staat in aller Regel – mit der Ausnahme der Beleidigungs- und Verletzungsvorwürfe, der Nebenklagedelikte also. Aber auch in diesen Ausnahmeverfahren sollte man als Nebenklagevertreter nicht so tun, als sei man jetzt der Oberaufpasser von Staatsanwaltschaft und Gericht, sondern sollte diese Aufgabe, wenn man sie effizient bearbeiten will, mit der sachlichen Demut angehen, die die Strafprozessordnung der Institution der Nebenklage beimisst. Auch in Verfahren mit Nebenklagevertretung ist nämlich die Staatsanwaltschaft gesetzlich dazu berufen, den hinreichenden Tatverdacht eines Vorwurfs zu überprüfen, dann Anklage zu erheben, und das Gericht ist dazu berufen, die Frage nach hinreichendem Tatverdacht zu überprüfen und dann, wenn er gegeben ist, die Anklage zuzulassen. Das ist geschehen. Wir stehen vor dem Beginn der Hauptverhandlung. Dort kann der Nebenklagevertreter nur etwas erreichen, wenn er sehr ruhig, sehr sachlich und möglichst klar dem Gericht und den beiden Seiten, Staatsanwaltschaft auf der einen, auf der Gegenseite der Verteidigung gegenübertritt.

WAZ: Welche Instrumente haben sie denn, außer Demut?

Birkenstock: Das mit der Demut hat zunächst einmal das Rollenverständnis gemeint, und die sich daraus ergebende Notwendigkeit für die Einordnung der Beteiligung an der Hauptverhandlung. Ein Nebenklagevertreter hat seine Kraft schnell verbraucht, wenn er mit großem Pathos die Ungerechtigkeit der Welt im Allgemeinen, und die dieses Verfahrens im Besonderen beschreibt. Darin sehe ich nicht den Sinn einer effizienten Nebenklagevertretung. Der Nebenklagevertreter hat sich in die Sache einzuarbeiten, er hat sich mit seinem oder mit seinen Mandanten zu befassen, er hat die Gutachten, die im Verfahren erhoben worden sind, selbst zu überprüfen, möglicherweise durch einen anderen Fachwissenschaftler überprüfen zu lassen. Er hat die erlittenen Leiden der Nebenkläger ins Verfahren einzubringen. Und er hat dafür zu sorgen, mit vernünftigen Mitteln, dass, wenn bei einem der beschuldigten Mitbürger Schuld festgestellt wird, diese Schuld einer sachgerechten Sühne durch das Gericht zugeführt wird, und möglicherweise auch dafür zu sorgen, dass derjenige Mitbürger, dessen Schuld im Verfahren festgestellt wird, auch in geeigneter Weise nicht nur durch Worte sondern auch durch Taten seiner Bitte um Entschuldigung Ausdruck verleiht.

WAZ: Sie erwähnen die Gutachter, wollen gegebenenfalls einen weiteren Fachgutachter hinzuziehen. Wie sehen Sie die Gutachten, die bisher auf dem Tisch liegen, deren Qualität? Und wie sehen sie die Unabhängigkeit der Gutachter?

Birkenstock: Ich werde in dieser Situation zu keiner Einzelheit des Verfahrens öffentlich Stellung nehmen, weder zur Anklage, noch zur Bearbeitung der Anklage durch das Gericht im Zwischenverfahren, und schließlich auch nicht zu der Frage, wie einzelne Gutachten zu bewerten sind. Alles was dazu für einen Nebenkläger artikuliert werden muss, hat, wenn es effizient sein soll, zunächst einmal gegenüber dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten in der Hauptverhandlung artikuliert zu werden, und dann möglicherweise in einem zweiten Schritt in Medien öffentlich gemacht zu werden.

WAZ: Ihr Auftrag lautet?

Birkenstock: Ich habe mit äußerster Klarheit, aber immer zuerst gegenüber dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten, die Position des Nebenklägers zu vertreten.

WAZ: Was wollen Sie denn rausholen?

Birkenstock: Ich will für denjenigen oder diejenigen, die ich vertrete, rausholen, dass der Schuld- und Straffrage mit größtmöglicher Genauigkeit nachgegangen wird, und mich auch an der Sachaufklärung beteiligen, möglicherweise durch Benennung weiterer Sachverständiger oder durch Vorlage von Gutachten. Ich will, soweit Schuld bei einzelnen Persönlichkeiten festgestellt wird, neben der Staatsanwaltschaft dazu beitragen, dass das Gericht zu einer angemessenen Sanktion kommt, und will auch dazu beitragen, dass, soweit das im Strafverfahren möglich ist, einem von mir vertretenen Nebenkläger Genugtuung widerfährt – nicht nur durch eine verbale Bitte um Entschuldigung, nicht nur durch das Einräumen von Fehlern ihm gegenüber, sondern auch durch Taten.

WAZ: Die Anklageschrift enthält direkte persönliche Schuldzuweisungen gegen einen der Hauptangeklagten, Envio-Chef Dirk Neupert. Er sei über gesundheitsgefährdende Zustände informiert gewesen, habe allein an Kosteneinsparung und Gewinnmaximierung gedacht…

Birkenstock: Eine zweite tiefe Leidenschaft von Journalisten scheint zu sein, dass dann, wenn der Gesprächspartner aufzeigt, ich äußere mich nur bis zu der und der Grenze, die nächste Frage außerhalb dieser Grenze zu stellen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich in dieser Phase des Verfahrens zu keinem der angeschuldigten Menschen irgendetwas sage, zu keinem der gegen einen Beschuldigten erhobenen Vorwürfe etwas sage. Dazu sage ich, wenn ich etwas dazu sage, es zunächst einmal der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und den Verteidigern und warte ab, wie diese Institutionen mit dem, was ich vorzutragen habe, umgehen. Ich halte nichts davon, zu versuchen, ein unabhängiges Gericht oder auch eine pflichtbewusst arbeitende Staatsanwaltschaft oder Verteidigung medial unter Druck setzen zu wollen und weiß auch, dass eine effiziente Verteidigung besser beeinflusst werden kann, wenn man ihr nicht polemisch von außen kommt, sondern wenn man ihr mit Sachargumenten im Verfahren begegnet.

WAZ: Gleichwohl sprechen Sie selbst von angemessenen Sanktionen, die anzustreben wären.

Birkenstock: Das habe ich immer unter dem Vorbehalt getan, dass die Schuld eines der Beschuldigten festgestellt wird.

WAZ: Wie bewerten sie es, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift PCB juristisch nicht als Gift einstuft?

Birkenstock: Ich sehe keine Veranlassung, als Oberschulmeister aufzutreten und öffentlich irgendwelche Bewertungen zu Einzelargumenten und einzelnen Teilen der Anklageschrift abzugeben. Was dazu vorzutragen ist, habe ich der Anklagebehörde selbst vorzutragen oder besser noch dem Gericht, dass das alles zu überprüfen hat. Toxikologischen Bewertungen kann ich nur dann mit Nachdruck entgegentreten, wenn mir andere wissenschaftliche Gutachten zur Verfügung stehen.

WAZ: Haben Sie ein ähnliches Verfahren aus der Nebenklage-Perspektive schon einmal geführt?

Birkenstock: Nein.

WAZ: Sie vertreten hier ja nicht nur einen Mandanten. Unter dem Mantel der Nebenklage steckt nicht nur ein Arbeiter, der samt seiner Familie mit PCB vergiftet wurde, darunter schlüpfen noch weitere Envio-Opfer. Das erinnert an die in Deutschland nicht üblichen Sammelklagen, die in den USA häufig sind, und häufig sehr effektiv. Ist dieses Verfahren ein besonderes oder ein alltägliches.

Birkenstock: Es ist nichts Alltägliches. Es ist für das Strafverfahren auch ungewöhnlich. Es ist für den Strafjuristen eine besondere Herausforderung, sich an der Aufgabenstellung zu beteiligen, die dieses Verfahren für alle die, die – in welcher Rolle auch immer – daran beteiligt sind, mit sich bringt. Hinzu kommt: Seit den 70er-Jahren darf man als Verteidiger immer nur einen Menschen vertreten. Und wir als Anwälte haben, wenn sich uns mehrere Menschen in ein und derselben Angelegenheit anvertrauen, immer sehr sorgsam darauf zu achten, ob Interessenkollisionen bestehen. Ich kann nur dann mehrere Nebenkläger nebeneinander in einem Verfahren vertreten, wenn sichergestellt ist, dass zwischen den beteiligten Nebenklägern keine Interessenkollisionen bestehen. Das ist sicher gewährleistet, wenn es den Damen und Herren ausschließlich darum geht, die von ihnen für berechtigt gehaltenen Ansprüche gegenüber den Beschuldigten durchzusetzen, dann ist es möglich, mehrere zu vertreten. Und das ist auch sicherlich sinnvoll, und vielleicht auch sinnvoller, als wenn da noch was weiß ich wie viele Anwältinnen und Anwälte als unterschiedliche Nebenklage-Vertreter im Gerichtssaal bei einer Eröffnung des Hauptverfahrens mitsitzen würden.

WAZ: Zumal es 51 wären, wenn alle Envio-Opfer, auf deren Vergiftungen sich die Anklage stützt, mit eigenen Anwälten kämen. Wie sieht denn Ihre Strategie für die Nebenklage aus?

Birkenstock: Meine Strategie ist, sich nicht neben der Staatsanwaltschaft ungehörig aufzuplustern, sondern mit großer Sachlichkeit und großer Ernsthaftigkeit das vorzutragen, was für den jeweiligen Nebenkläger ins Verfahren einzubringen ist.

WAZ: Das ist abstrakt. Was heißt das?

Birkenstock: Ich werde all das tun, was man sinnvoll tun kann, um berechtigte Anliegen des Mandanten zu vertreten. Dazu gehören schriftlicher und mündlicher Sachvortrag, Beweisanträge, Beweisanregungen, denen das Gericht von Amts wegen, der Aufklärungspflicht folgend, nachgeht; das ist ein weites Feld des anwaltlichen Verhaltens und es gibt nichts, was man hier auslassen sollte.

WAZ: Im Vergleich zu anderen Juristen, die im Envio-Prozess agieren, sind sie sind ein sehr bekannter Mann. Hat die Gegenseite Angst?

Birkenstock: Unsinn, hier hat keiner Angst vor dem Anderen. Es geht um – notfalls auch harten – Austausch von Sachargumenten im Kampf um die Frage nach der Schuld der Angeklagten und nicht um die prozessbeteiligten Juristen. Im Übrigen hat man als Anwalt nur dann eine Chance, im positiven Sinne bekannt zu werden, wenn man sich selbst nicht zu wichtig nimmt, sondern den Mandanten und die von ihm erteilte Aufgabenstellung mit Kompetenz und Sachverstand bearbeitet.

WAZ: Wie stark ist das Mittel der Nebenklage allgemein? Kann man damit ein Verfahren bzw. das Strafmaß beeinflussen?

Birkenstock: Das muss man sich genauer angucken. Es gibt alte Rechtstraditionen, wo die persönliche Genugtuung der Zweck des Strafverfahrens war: Auge um Auge, Zahn um Zahn – ein uralter Rechtssatz, der ja nicht nur als grausam verstanden werden muss, sondern auch als ein Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes: Wer einem anderen nur einen Zahn ausgehauen hat, der sollte nicht geköpft werden, sondern dem sollte auch nur ein Zahn ausgeschlagen werden. Das war dann Genugtuung genug. Das Schmerzensgeld ist eigentlich ein Institut des Zivilprozesses, und nicht ein Institut des Strafprozesses. Kernaufgabe des Strafprozesses in Deutschland ist es, unbefangen und unvoreingenommen der Frage nachzugehen, ob – und wenn ja: inwieweit – Anklagevorwürfe berechtigt sind. Das ist die Hauptaufgabe. Etwaige Privatanliegen von Nebenklägern mitzubeachten ist ein Nebenfeld im Strafverfahren. Es gibt in der Strafprozessordnung allerdings das Adhäsionsverfahren. Dieses gibt dem Nebenkläger die Möglichkeit, in einem Strafverfahren auch bestimmte Zahlungsanträge zu stellen. Das kann jeden Tag vorkommen bei einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr, dann kann der fahrlässig Verletzte, dessen Auto auch zu Schrott gefahren ist, im Adhäsionsantrag seinen Sachschaden und seine Schmerzensgeldforderungen aufführen. Das Gericht hat aber die Möglichkeit, einen solchen Antrag abzulehnen, wenn es der Auffassung ist, dass die Bescheidung dieses Antrages eine neben der Kernaufgabe des Strafverfahrens liegende Sondermühe erfordern würde und sich deshalb zur Erledigung im Strafverfahren nicht eignet. Es ist also nicht das Hauptziel unseres Strafverfahrens, die Schmerzen der Verletzten sachgerecht ausgeglichen zu wissen, sondern das Kernziel ist die Prüfung der Schuld und der Straffrage.

WAZ: Envio war kein Auffahrunfall, kein Bagatellschaden. Der Fall steht für schwere Gesundheitsschäden, unter denen die Opfer leiden, für Schmerzen und Ängste, für den Verlust von Lebensqualität und Lebensperspektive.

Birkenstock: Das Verkehrsunfallbeispiel sollte veranschaulichen, was im Strafverfahren generell geht und was nicht, aber keinesfalls die Situation des Nebenklägers und die Ernsthaftigkeit erlittener Schäden bagatellisieren. Das wird in diesem Prozess sicherlich ganz wesentlich beachtet werden und das ist auch Ihre Aufgabe, die Aufgabe eines sachkundigen Prozessbeobachters, der auch dazu da ist, die Angemessenheit des Verhaltens aller Beteiligten angesichts der Schwere der erlittenen Schäden zu beobachten.

WAZ: 15 Verhandlungstage sind angesetzt. Ist das angemessen oder muss man sich auf eine längere, für die Arbeiter möglicherweise sehr quälende Veranstaltung einstellen?

Birkenstock: Ich denke, das ist eine sehr vorläufige Terminierung. Wenn das Verfahren mit der Komplexität des Verfahrensstoffes sachgerecht durchgeführt wird, rechne ich damit, dass wir eine weitaus längere Verfahrensdauer zu befürchten haben und rechne auch nicht damit, dass das Gericht das Verfahren unsachgemäß abkürzen wird.

WAZ: Die Envio Recycling GmbH & Co KG ist insolvent. Nun gibt es den Hauptbeschuldigten, Herrn Neupert, dem ein ausgeprägter Hang zum Profitstreben nachgesagt wird. Kann man über Schmerzensgeldansprüche an das Privatvermögen des Beschuldigten und an das einer Aktiengesellschaft gelangen, oder an Mittel diverser Firmen und Unterfirmen, die aus Envio entsprungen sind? Kann man auf das Vermögen generell zugreifen oder ist so was nicht möglich?

Birkenstock: Das Strafverfahren befasst sich, auch bei Adhäsionsanträgen, ausschließlich mit beschuldigten Persönlichkeiten, also in der Hauptverhandlung mit Angeklagten. Und wenn bei einem Angeklagten festgestellt wird, der ist verantwortlich dafür, dass ein bestimmter Schaden eingetreten ist und bestimmte Schmerzen erlitten wurden, dann kann man sich mit Schadensersatzforderungen oder mit Schmerzensgeldentschädigungsforderungen im Strafverfahren nur persönlich an diesen wenden.

WAZ: Ist es möglich oder ausgeschlossen, dass die hier angeklagte 51-fache vorsätzliche Körperverletzung im Verlauf des Strafverfahrens auf schwere Körperverletzung hochgestuft wird, etwa aus neuen Erkenntnissen heraus, die während des Verfahrens gewonnen werden? Hat eine Nebenklage da Mittel?

Birkenstock: Das Gericht ist nicht daran gebunden, nur nach dem zu urteilen, was in der Anklageschrift steht. Wenn es anders verurteilen will, insbesondere wenn es nach einer härteren Vorschrift verurteilen will, dann muss es nach § 265 StPO den davon Betroffenen einen Hinweis darauf im Hauptverfahren geben, dass eine Verurteilung wegen einer anderen Vorschrift in Betracht kommt.

WAZ: Aber das ist de facto möglich, dass durch Anhaltspunkte und Erkenntnisse aus dem Verfahren heraus dieser rechtliche Hinweis erfolgen kann und dann unter veränderten Vorzeichen weiterverhandelt oder das Verfahren neu angesetzt wird.

Birkenstock: Ja, beides ist möglich.

WAZ: Könnten im Lichte neuer Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung auch zuvor eingestellte Ermittlungsverfahren im Fall Envio wieder aktiviert werden?

Birkenstock: Ja. Wenn der Staatsanwaltschaft etwa im Hauptverfahren neue Erkenntnisse zuteil werden, die eine nicht verjährte Zeit betreffen und aus denen sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ergibt, hier besteht jetzt ein begründeter Verdacht gegen andere, die Nichtbeteiligte dieses Verfahrens sind, dann ist die Staatsanwaltschaft von Amts wegen gehalten, ein neues Ermittlungsverfahren einzuleiten.

WAZ: Das könnte auch für das eingestellte Ermittlungsverfahren gegen die Bezirksregierung Arnsberg gelten?

Birkenstock: Ja, solange nicht Verjährung eingetreten ist.

WAZ: Wirkt es sich für den Beschuldigten schuldmindernd aus, wenn innerhalb des Strafverfahrens festgestellt wird, dass eine Behörde ihre Überwachungsaufgaben in dem betreffenden Betrieb nicht wahrgenommen hat?

Birkenstock: Kann sein, aber nur dann, wenn der Beschuldigte die Behörden vollständig und ordnungsgemäß informiert hatte. Dieses Strafverfahren klärt nicht die ordnungsgemäße Überwachung durch die Behörden sondern die Frage danach, inwieweit sich die Angeklagten rechtswidrig und schuldhaft verhalten haben.

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