Bundestagspräsident ermittelt gegen FDP wegen Verdacht auf unzulässige Wahlwerbung

3. Mai 2012 von | 1 Kommentar

FDP-Chef Rainer Brüderle beim Frühjahrsempfang der Gelsenkirchener FDP

FDP-Chef Rainer Brüderle beim Frühjahrsempfang der Gelsenkirchener FDP

Die Briefkampagne der FDP-Bundestagsfraktion droht für die Liberalen im Landtagswahlkampf zu einem ernsten Problem zu werden. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat nun ein offizielles Verfahren eingeleitet, um zu überprüfen, ob Werbebriefe der FDP-Bundestagfraktion an tausende Haushalte in NRW und Schleswig-Holstein gegen das Werbeverbot von Fraktionen in Wahlkämpfen verstoßen.

In dem zweiseitigen Brief hatte der Chef der FDP-Fraktion im Bund, Rainer Brüderle, für den Schuldenabbau geworben, den die FDP im Bund umsetzen will. Für die FDP in NRW ist der Kampf gegen Staatsschulden das Kernthema ihres Wahlkampfes. Nahezu inhaltsgleich werden im Werbebrief Botschaften aus dem NRW-Wahlkampf der FDP wiedergegeben.

Lammert lässt nun prüfen, ob damit gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht verstoßen wurde. Das höchste deutsche Gericht hat in der Vergangenheit der Werbung von Bundestags- und Landtagsfraktionen enge Grenzen gesetzt. Sie dürfen zwar die Bevölkerung über ihre Arbeit informieren. Sie dürfen aber nicht für Parteien werben und in Wahlkämpfe eingreifen. Die FDP hält die Kampagne für legal.

Der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok aus Düsseldorf wirft der FDP-Bundestagsfraktion dagegen „illegale Wahlwerbung“ in NRW vor. In einem Gutachten wies der Professor auf das gesetzliche Gebot für Fraktionen hin, in zeitlicher Nähe zur Wahl auf vom Steuerzahler finanzierte Werbung zu verzichten. Ansonsten würden Fraktionen gegen das Demokratiegebot im Grundgesetz verstoßen, wenn sie ihren Parteien auf Staatskosten unzulässige Vorteile gegenüber Parteien verschaffen würden, die nicht im Parlament vertreten sind.

Die FDP-Fraktion sagte bis heute – auch auf wiederholte Nachfrage – nicht, wie viel Steuergeld sie für die Werbekampagne per Post ausgegeben hat. Genauso sagte die FDP nichts zur Zahl der versendeten Briefe.

Dem persönlichen Schreiben Brüderles war eine plakative Werbebroschüre beigefügt, die für die Sparpolitik der FDP wirbt. Es heißt: „Auf Schulden können keine Kinder spielen.“ Da „Sparen“ auch das zentrales Thema der FDP im NRW-Landtagswahlkampf ist, sieht Morlok eine unzulässige Wahlwerbung. „Sowohl die äußere Gestaltung der Broschüre als auch der Inhalt der Schreiben hat insgesamt einen deutlich werbenden Charakter.“ Eindeutig werde die negative Beurteilung durch die zeitliche Nähe der Aktion zur heißen Phase des Wahlkampfs, sagte Morlok.

Das 2000 Euro teure Gutachten von Morlok wurde im Auftrag der NRW-Grünen erstellt. Diese leiteten es gestern an den Bundestag weiter weiter. Dort wird es in den von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) eingeleiteten Prüfprozess eingeführt. Sollte Lammert feststellen, dass es sich bei der Briefkampagne um eine illegale Wahlwerbung handelt, müsste die FDP eine Strafe in doppelter Höhe der Aufwendungen für die Postwurfsendung zahlen. Außerdem würde der Bundestag die aufgewendeten Fraktionsmittel zurückfordern.

Die FDP bestreitet, dass es sich um illegale Werbung handelt. Um diese Position zu untermauern, verbreitet die FDP ein Schreiben ihrer Rechtsanwälte. FDP-Anwalt Christofer Lenz etwa erklärt darin, bei dem Brüderle-Brief handele es sich um einen zulässigen Tätigkeitsbericht der FDP-Bundestagsfraktion. Die zeitliche Nähe zum NRW-Wahlkampf sei nicht geplant gewesen. Zudem seien „Verfassungsräume von Bund und Land“ getrennt. Sprich: was die FDP-Bundestagsfraktion macht, hat mit der NRW-FDP nichts zu tun.

1 Kommentar zu diesem Beitrag

  1. #1

    Kaum zu glauben, wenn man bedenkt, dass die Rechts-Liberalen noch vor Wochen bei 2% rumdümpelten…

    Meine Meinung u.a unter Bezugnahme Ihres Artikel
    hier:
    http://dnzs-politik.blog.de/2012/05/04/fdp-5-gepuscht-13626635/

    Marty am 4. Mai 2012 um 15:23

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