Olympia: Warum wir das Innenministerium verklagen

24. Juli 2012 von | 11 Kommentare

// Unter CC-BY-SA von Rainer Sturm bei pixelio.de

Mit den bisher stets geheim gehaltenen Zielvereinbarungen kontrolliert der DOSB de facto die Vergabe von Steuermitteln an Sportverbände durch das Bundesinnenministerium und schwört die Verbände auf ehrgeizige Medaillenziele ein. Wir beantragten Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Obwohl manche Verbände ihre Zielvereinbarungen gerne öffentlich gemacht hätten, werden wir bis heute hingehalten. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mauerte, das Bundesinnenministerium griff zu kleinen Notlügen und trieb die Kosten für Aktenauskünfte in die Höhe – jetzt wird der Fall vor Gericht geklärt.

[Die Story zu dieser Recherche gibt es hier: “Das System Plansport: Millionen für Medaillen”]

Von Daniel Drepper und Niklas Schenck

Damit hatten wir nicht gerechnet. Eben noch hatte uns der Abteilungsleiter für Sport im Bundesinnenministerium (BMI) ein Angebot unterbreitet: Wir sollten unseren Antrag auf Akteneinsicht fallen lassen, dann werde er gerne “mehrere Mitarbeiter für mehrere Tage” abstellen, damit sie uns mühsam eine Liste zusammenstellen – aus ihr sollte hervorgehen, wie viel Geld die einzelnen deutschen Sportverbände vom Bund beziehen.

Um sein Versprechen zu untermalen, legte er uns eine Liste vor, in der zwei von 33 Zeilen bereits ausgefüllt waren, eine für jeden olympischen Sportverband (“Das allein hat schon mehrere Tage gedauert”, sagte er). Die Liste auszufüllen werde seinen Leuten viel Arbeit machen, betonte er nochmals, aber das sei immer noch besser als unseren Antrag auf Akteneinsicht in vollem Umfang bearbeiten zu müssen. In dem Fall müssten wir damit rechnen, dass “aufgrund Ihres Informationsbegehrens mehrere Sportverbände in die Insolvenz getrieben werden”. Seine Mitarbeiter wären dann nämlich nicht in der Lage, die Förderanträge der Verbände rechtzeitig zu bearbeiten. “Sie würden hier die gesamte Abteilung für sechs Monate lahmlegen”. Was würden wir denn auch mit den eigentlichen Akten wollen? Die Jahresplanungen der Verbände, Prüfberichte, die Zielvereinbarungen zwischen dem Dachverband und einzelnen Sportverbänden – damit könnten wir doch ohnehin nichts anfangen, so der Abteilungsleiter. Wir baten um Bedenkzeit.

Nun aber betrat die Assistentin des Abteilungsleiters den Raum und erinnerte ihren Chef daran, dass er bis zum nächsten Morgen “noch diese Anfrage bearbeiten” müsse. Einige Tage später verstanden wir, wovon sie gesprochen hatte: Unser Treffen war am Abend des 20. Juli. 36 Stunden später, am 22. Juli, ging bei dem SPD-Bundestagsabgeordneten Martin Gerster die Antwort auf eine kleine Anfrage ein, die er der Bundesregierung gestellt hatte. Ihn trieben ähnliche Fragen um wie uns. Unter anderem hatte er gefragt, wie sich die Fördermittel des BMI auf deutsche Sportverbände verteilen.

Wir fühlten uns belogen
In der Antwort, erarbeitet von der Sportabteilung, überbracht von Staatssekretär Christoph Bergner, war auch die komplett ausgefüllte Liste der Mittelverteilung auf alle Verbände enthalten. Da sie vor der Weiterleitung an das Parlament noch über den Schreibtisch des BMI-Staatssekretärs Bergner ging, dürfte sie bereits am Morgen nach unserem Gespräch beim BMI fertig gewesen sein. Wir fühlten uns belogen.

Das war ein wesentlicher Grund, warum wir unseren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz in vollem Umfang aufrecht erhielten.

Seit Jahren halten der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das Bundesinnenministerium die Zielvereinbarungen geheim. In ihnen ist geregelt, wie viele Medaillen jeder deutsche Sportverband gewinnen muss – bei Welt- und Europameisterschaften, vor allem aber bei Olympia – und welche zusätzlichen Trainerstellen und Projektmittel der Bund im Gegenzug dafür finanziert. Nicht einmal Parlamentarier haben Einblick in diese Instrumente, die viele Experten an Planwirtschaft erinnern.

Weil der deutsche Spitzensport mit Steuergeld finanziert wird, hatten wir das BMI im Mai 2011 um Akteneinsicht gebeten. Wir wollten verstehen, wer Regie führt bei der Vergabe der Sportfördermittel – der DOSB oder das BMI – und wie hart die Verbände an den vereinbarten Medaillenzielen gemessen werden. Die Akteneinsicht sollte mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) leicht möglich sein. Das IFG existiert in Deutschland seit 2006 und schreibt vor, dass jeder “gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen” hat, wenn keine Ausnahmeregeln greifen (etwa wenn es um die nationale Sicherheit geht oder um die Betriebsgeheimnisse von Unternehmen). Das IFG sieht für Anträge eine Bearbeitungsfrist von vier Wochen vor.

14 Monate später nicht voll bearbeitet
Heute, 14 Monate später, ist unser Antrag immer noch nicht vollständig bearbeitet. Es fehlen vor allem die Zielvereinbarungen. Das Bundesinnenministerium verweist immer wieder auf Geschäftsgeheimnisse des DOSB und auf persönliche Daten – obwohl wir ausdrücklich damit einverstanden waren, alle persönlichen Daten zu schwärzen. Außerdem, sagen sie, könnten andere Länder profitieren, wenn diese genauer erführen, mit welchen Methoden Deutschland Spitzenleistungen produziert. Argumente, die wir wenig schlagkräftig finden – also hielten wir im Sommer 2011 trotz des zweistündigen Schlichtungsgesprächs im BMI an unserem Antrag fest.

Wenig später folgte eine weitere Finte des Ministeriums. Man habe mit dem DOSB gesprochen, der sei bereit, uns die Zielvereinbarungen zugänglich zu machen – allerdings wieder nur, wenn wir unseren Antrag nach dem IFG fallen ließen. Im Büro von Michael Vesper bekamen wir drei Beispiel-Zielvereinbarungen präsentiert, generisch, ohne konkrete Medaillenvorgaben, ohne konkrete Projekte. Ähnliche Dokumente hatte der DOSB Monate zuvor bereits im Bundestag präsentiert und so den Zorn einiger Parlamentarier auf sich gezogen. Sie verteile keine Zensuren für das Auftreten von Gästen im Sportausschuss, hat uns die Sportausschuss-Vorsitzende Dagmar Freitag (SPD) einmal geantwortet, aber es sei im Falle der DOSB-Vertreter “sicher nicht unzutreffend, es als selbstbewusst zu bezeichnen”. Mit 27 Millionen Wählern im Rücken kann der DOSB schon Forderungen stellen.

Fünfstellige Gebühren
Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt pro Antrag auf Akteneinsicht maximal eine Gebühr von 500 Euro plus die Erstattung von Unkosten, zum Beispiel Kopien. Wir hatten einen einzigen – zugegeben umfangreichen – Antrag formuliert und natürlich mit Kosten gerechnet. Nicht mit dem, was folgte: Das Innenministerium splittete unseren Antrag auf mittlerweile 68 Einzelanträge auf und trieb so die Kosten in die Höhe. Unter anderem setzte das BMI für die einfache Schwärzung von Namen – der wir zugestimmt hatten – Beamte des höheren Dienstes für 60 Euro pro Stunde ein. Zudem konsultierte das BMI kurz vor Olympia einzelne Verbände und fragte, ob sie ihre persönlichen Daten aus den Zielvereinbarungen (und anderen Akten) preisgeben wollen – genau um dieses zeitintensive Prozedere abzukürzen, hatten wir zuvor der Schwärzung der Namen zugestimmt. Stattdessen mussten nun einige Generalsekretäre von Sportverbänden ganze Tage im BMI verbringen – kein Wunder, wenn sie schlecht auf uns zu sprechen sind.

Seit Herbst 2011 fördert die Otto-Brenner-Stiftung unsere Recherche mit einem Recherche-Stipendium über 5000 Euro. Das aber war bald aufgebraucht. Bisher haben wir knapp 7500 Euro Gebühren an das BMI überwiesen, die Gesamtkosten dürften in jedem Fall fünfstellig werden. Im Februar 2011 stellte das Ministerium die ersten Akten für uns fertig, darin fand sich – wohl zufällig – auch das Meilensteingespräch der Leichtathleten mit dem DOSB. Die übrigen Zielvereinbarungen lassen auf sich warten.

Hoffnung auf ein faires Verfahren?
Mithilfe der WAZ und des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) legten wir Widerspruch gegen die Kosten ein. Dabei könnte das Ministerium bei gutem Willen die Widerspruchsfristen für die meisten der wohl bald 68 Verfahren ruhen lassen, während wir ein oder zwei Fälle exemplarisch vor Gericht klären und die Musterlösung dann auf die anderen Fälle übertragen. Obwohl das BMI in dieser Angelegenheit noch nie Eile geboten sah und selbst keine Nachteile hätte, verweigert es uns dieses Entgegenkommen bisher. Begründung: Jeder Fall sei anders und müsse einzeln geprüft werden. Sollen wir so abgeschreckt werden? Bleibt das BMI bei seiner Entscheidung, müssten wir alle Bescheide einzeln anfechten – mit dem finanziellen Risiko für jedes Verfahren. Wirtschaftlich sinnvoll ist das nicht – auch nicht für das Ministerium, das im Fall einer Niederlage einen Teil der Kosten auferlegt bekäme. Beschränken wir uns dagegen auf wenige Verfahren, müssten wir die restlichen Kosten ohne Chance auf gerichtliche Überprüfung begleichen.“

Während wir auf Entgegenkommen hofften, machte der DOSB gegen uns mobil. Er bestellte die Vertreter mehrerer Verbände ins Innenministerium und schwor diese darauf ein, dass nichts nach außen dringen dürfe. Die Verbände dürften sich nicht auseinanderdividieren lassen, sagte Generaldirektor Michael Vesper laut Teilnehmern der Runde, sie sollten bitte keine Informationen an uns weitergeben. Omerta!

Neben unserem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben wir es natürlich auch klassisch probiert. Wir haben frühere und heutige Funktionäre getroffen sowie Sportpolitiker, haben recherchiert. Daraus sind exklusive Geschichten entstanden, die wir in den kommenden Wochen veröffentlichen werden. An die Zielvereinbarungen aber war auf dem klassischen Weg bisher nicht heranzukommen.

Anruf des Ministeriums in der Sportredaktion
Im Gespräch mit uns haben Vertreter von DOSB und BMI erstaunlicherweise immer betont, dass ihnen selbstverständlich auch an Transparenz gelegen sei. Doch im Sportausschuss, wo sich der DOSB im Mai 2012 noch einmal wegen der Geheimhaltung der Zielvereinbarungen erklären sollte, beklagten sich DOSB und BMI über uns, die Schnüffler. Ein Pressesprecher des Bundesinnenministeriums drängte uns, unseren ersten Beitrag zur Sportförderung zu verschieben. Der hätte eigentlich am Wochenende vor Olympia erscheinen sollen – Zeit genug, um eine Diskussion anzustoßen.

Der Pressesprecher bat um Aufschub für seine Antworten bis zum Dienstag und bot an, in der Sportredaktion der WAZ anzurufen, um für eine Verschiebung zu plädieren. Diesen Eingriff in redaktionelle Abläufe verbaten wir uns – der Anruf erfolgte trotzdem. Die Redaktion ließ sich vom Anruf des Pressesprechers nicht beeindrucken. Dass unsere Beiträge nun trotzdem erst am Montagabend erschienen, lag an redaktionellen Entscheidungen und dem knappen Platz im Blatt.

Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weil sich unser Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz noch lange hinziehen könnte, haben wir es nun über das Presserecht probiert. Nach dem Landespressegesetz könnten wir zwar nicht die Dokumente selbst einsehen, aber immerhin die Medaillenvorgaben für die einzelnen Verbände erfahren. Und im Pressegesetz gibt es – im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz – die Möglichkeit für ein Eilverfahren. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin läuft deshalb aktuell eine Klage von uns gegen das Bundesinnenministerium, auch ein Eilantrag. Doch vor der Eröffnungsfeier dürfte daraus nichts mehr werden. Das scheint die Ziellinie des DOSB und des BMI zu sein, denn wenn das Jubeln erstmal beginnt, verhallt jede Systemkritik – und sei sie noch so berechtigt.

11 Kommentare zu diesem Beitrag

  1. #1

    Der “Link zum Post mit dem Meilensteingespräch” könnt ihr an der Stelle auch noch einfügen, wo ihr in vorgesehen habt. Ansonsten Danke für den Text und weiter so!

    icke am 24. Juli 2012 um 10:02
  2. #2

    Hehe, ja, ist untergegangen. Danke und Gerne!

    Daniel Drepper am 24. Juli 2012 um 10:07
  3. #3

    [...] Um an die Zahlen aus den Zielvereinbarungen zu kommen, haben wir Einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt und gegen Ende auch einen einstweilige Anordnung nach dem Pressegesetz vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Im Recherche-Blog der WAZ beschreiben wir, wie es uns dabei ergangen ist. [...]

    Das System Plansport: Millionen für MedaillenDaniel Drepper | Daniel Drepper am 24. Juli 2012 um 12:50
  4. #4

    Um sein Versprechen zu untermalen, legte er uns eine Liste vor, in der zwei von 33 Zeilen bereits ausgefüllt waren, eine für jeden olympischen Sportverband (“Das allein hat schon mehrere Tage gedauert”, sagte er).

    Also das finde ich auch einigermaßen bemerkenswert. Um nicht zu sagen: erschreckend.

    nik am 24. Juli 2012 um 15:17
  5. #5

    … starker Artikel. Glückwunsch!
    Die Klage sollte sich jedoch nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz beziehen, sondern auf einen “naheliegenden Korruptionsverdacht mit Verschleierungsabsichten”.

    Heiko Wruck am 25. Juli 2012 um 08:35
  6. #6

    Danke. Aber das würden wir wohl eher nicht durchbekommen… ;)

    Daniel Drepper am 25. Juli 2012 um 08:54
  7. #7

    [...] Das Ministerium muss uns die Medaillenvorgaben aller Sportverbände offenlegen. Wir hatten das Ministerium am 6. Juli verklagt, weil es uns diese Infos gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund seit mehr als einem Jahr [...]

    Daniel Drepper ./. Bundesrepublik DeutschlandDaniel Drepper | Daniel Drepper am 2. August 2012 um 13:15
  8. #8

    @Heiko Wruck (#5)

    Auch wenn der Gedanke naheliegt, dass im Zuge einer intransparenten Vergabe von Steuermitteln möglicherweise gepfuscht wird, ist es wohl schlauer, nicht mit der Tür ins Haus zu fallen und über Herstellung von Transparenz Korruption in Zukunft zu erschweren.

    thelepathy (@thelepathy) am 20. August 2012 um 08:22
  9. #9

    “Die Würde des Menschen ist unantastbar”

    Der Versuch des deutschen olympischen Sportbundes (DOS)
    mir zu verbieten, mich an die Öffentlichkeit zu wenden,
    wird scheitern!!!

    “Wir für Deutschland”

    ist nachweislich meine Idee & Urheberrecht
    dieses Motto , diesen Claim nutze ich schon seit 2 Jahren

    Nun beschwere ich mich bei den Verfassungsgerichten!!!

    Im Grundgesetz steht:

    DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASBAR

    Mit bedauern muss ich feststellen, das es nicht so ist!!!

    Im habe bereits im Jahr 1999 eine Verfassungsbeschwerde bewirkt und sie aus Gut Willen selbst
    zurück genommen. ( VF 46 aus 4 / 99 )

    Nun beschwere ich mit allen Nachdruck gegen : das Amtsgericht und das Landgericht in Frankfurt sowie das Deutsche Marken und Patentamt

    Zu dem Sachverhalt:

    Ich habe im Aug. 2010 eine Idee Veröffentlicht mit vielen Logos und habe 120 Konzepte versendet. An : DFB,DOSB,DEUTSCHE SPORTHILFE usw ( alle Otto Fleck Schneise Frankfurt)

    Die Idee : Deutschland besteht aus genau 11 Buchstaben und es ist der Begriff “euch“ darin enthalten Es liegt nahe das dieses Konzept ideal ist für den Sport oder die Politik.

    Zu diesem Zeitpunkt war dieses Motto, dieser Claim nicht veröffentlicht oder genutzt.

    Das Marken und Patentamt hat mir mitgeteilt , das ich meine Idee so nicht schützen lassen kann – zu allgemein
    ebenfalls die RA Agentur Prehm und Klare (Anlage) keine Unterscheidungskraft

    Im Herbst 2010 habe ich mit Herrn Roy Rajber (Pressesprecher) vom DFB gesprochen und Ihm dieses Konzepzt persönlich erklärt und angeboten (Digital und als Ausdruck)

    Ebenfalls mit der Frau Brettschneider von Ferrero habe ich direkt gesprochen und Ihnen das Konzept und Video gesendet. (Nutella steckt in Deutschland)

    Die Bundeswehr hat sehr positiv reagiert und mir eine sehr freundliche Absage gesendet. (Anlage )

    Mittlerweile hatte ich sehr viel Geld und Zeit in Merchandisingartikel, Domains, T Shirts,
    Kugelschreiber usw gesteckt.

    Im Frühjahr 2012 haben wir beschlossen, zwei Firmen (NEXUSM & NEXUSD ) zu gründen um Fanartikel zu vermarkten für die EM und Olympiade usw

    Im selben Moment (April 2012) hat der DEUTSCHE OLYMPISCHE SPORTBUND eine Kommunikationskampagne gestartet obwohl ich schon seit 2 Jahren veröffentlicht habe!!!!
    Sie haben eine Wortbildmarke angemeldet (2012) obgleich sie unsere Webseiten mit unseren Logos kannten. (Aussage Frau Schwartz Marketing vom DOSB)
    Sie wollen eine Monopolisierung!!!

    Der DOSB kauft 6 Domains org & net am 30 April , dh sie starten eine riesen Kampagne oder vorher nachzusehen oder zu recherchieren!! (Im Internet sind meine Videos, Webseiten usw )
    Ich hatte dem DOSB ein Angebot gemacht, unsere Domains zu mieten oder zu kaufen zu fairen Konditionen. 6 Juli 2012

    Als der Christian Klaue vom DOSB mich angerufen hat , drohte er mir das meine Logos so aussehen würden wie seine, obwohl wir schon viel vorher öffentlich unsere Bilder eingestellt haben.

    Diese Drohung war Anlass für mich eine Einstweilige Verfügung zu beantragen bei der Rechtsantragstelle im
    Amtsgericht München 3F AR 605/12
    (Verletzung des Urheberrechts / Diebstahl geistigen Eigentums)

    Die Antwort von Amtsgericht Frankfurt Aktz 29 c 1481/12 001 (201) war, das sie nicht für mich zuständig sind. (Trotzdem soll ich die Rechnung tragen ? 296 Euro? )

    Nun hat das Landgericht Frankfurt Aktz 3DR 1888/12 Geschäftsnr. 2-06 O 357/12
    eine Einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt die ich hiermit wiederrufen werde.

    Man hat mir gedroht und untersagt, das ich mich nicht an die Öffentlichkeit oder und die Presse oder Adidas wenden darf.

    In welchem Land leben wir?
    Sind wir alle gleich vor dem Gesetz oder werden hier definitiv Ausnahmen gemacht? Privilegien erteilt?

    Das lass ich mir nicht gefallen. Es ist eindeutig bewiesen, das ich diese Initiative schon im Jahr 2010
    veröffentlicht und nachweislich an sämtliche Vertreter aus Medien, Sport und Politik versendete.

    Hier geht es um die Würde des Menschen und die Meinungsfreiheit. Was werden die Leute nach der Olympiade denken, wenn
    Sie meine T Shirts oder Artikel sehen , oder besser gesagt wenn ich sie verkaufen will.

    „Wir für Deutschland , wir für euch“

    ist nachweislich meine Idee & Urheberrecht!! August 2010
    Der Deutsche Olympische Sportbund schmückt sich mit fremden Federn und startet meine Kampagne (nachweislich)
    Das Amtsgericht in Frankfurt weist meine Beschwerde zurück – Zuständigkeit
    Das Landgericht in Frankfurt stellt eine Einstweilige Verfügung aus obwohl sie alle Beweise haben
    Sie verletzen damit die Freiheit des einzelnen. Das ist gegen die Verfassung
    Das Marken & Patentamt trägt eine Wortbildmarke ein die keine Unterscheidungskraft hat (Widerruf 18 Oktober 2012) und meine Logos werden abgelehnt?

    Stellen wir uns doch mal folgende Fragen:

    Gleiches Recht für alle?
    Wieso trägt der DOSB eine Wortbildmarke ein, obwohl sie meine Webseiten schon kennen?
    Weshalb startet der DOSB eine Kampagne die schon längst veröffentlicht ist?
    Warum bekomme ich meine Wortbildmarken nicht eingetragen?
    Weshalb lehnt das Amtsgericht meine Einstweilige Verfügung ab, wegen Zuständigkeit obwohl das Amtsgericht München mir sagt das Frankfurt zuständig ist?
    Kann jetzt jeder WIR FÜR DEUTSCHLAND machen?
    Was werden die Menschen nach der Olympiade denken, wenn sie WIR FÜR DEUTSCHLAND hören oder sehen?
    Wie peinlich für ein solch großes Unternehmen wie dem DEUTSCHEN OLYMPISCHEN SPORTBUND eine Kommunikationskampagne zu starten, die schon 2 Jahre veröffentlicht ist!!

    Diese ganze Angelegenheit ist eine Frechheit und ich werde sämtlichen rechtlichen Schritte einleiten und die Öffentlichkeit informieren!
    Dieses Recht habe ich!

    Diese Angelegenheit ist peinlich für das deutsche Volk wenn Sie zulassen, das meine Rechte unterdrückt werden!!!!

    Hiermit stelle ich erneut einen Antrag auf Erlassung einer Verfassungsbeschwerde.

    „DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR“

    Der DOSB (Deutsche Olympische Sportbund) macht mich lächerlich mit seiner Aktion :

    „Wir für Deutschland“ (Das ist definitiv mein Urheberrecht & geistiges Eigentum)

    Unabhängig davon kann ich jederzeit beweisen, das ich diese Kampagne schon im August 2010
    gestartet und veröffentlicht habe.

    Die Medienfabrik hat für den DOSB erst dieses Jahr ein Konzept entwickelt.

    Endscheidend aber ist , das die Gerichte in Frankfurt meine Beweise ignoriert haben und sich auf die Seite des Deutschen Olympischen Sportbundes gestellt haben.

    Wahrscheinlich aus “Öffentlichen Interesse”

    Öffentliches Interesse ist ein in Gesetzen häufig verwendeter unbestimmter Rechtsbegriff, der die Belange des Gemeinwohls über die Individualinteressen stellt.

    Das ist Diebstahl geistigen Eigentums & Verletzung des Urheberrechtes!!!

    Wozu haben wir ein Grundgesetz wenn es keinen WERT hat?

    Diese ganze Situation verletzt meine Grundrechte!!!!!!

    Im August 2010 gab es niemanden der Wir für Deutschland veröffentlicht, betrieben oder angemeldet hat. Die Aussage von RA Schäfer das die CDU diese Kampagne schon in den 90 Jahren genutzt hat ist lächerlich!
    Ich habe sofort alle freien Domains gesichert und veröffentlicht mit diversen Logos und Bildern.(Es gab drei Domains die drei verschiedenen Leuten gehören)Keiner von Ihnen wusste was er mit den Webseiten anfangen wollte!
    3. Mittlerweile sind meine Investitionen weit über 30.000 Euro für Fanartikel, Domains und Promotionartikel.
    4. Bei meiner Idee geht es nicht nur um WIR FÜR DEUTSCHLAND vielmehr auch um das h hervorheben des Begriffes ,,EUCH,, und das ist definitiv meine „Erfindung“

    http://www.wir-fuer-deutschland.eu

    Idee & Urheberrecht © : Michael Ehrhardt Juli 2010 Alle rechte vorbehalten http://www.michael-ehrhardt.com

    michael ehrhardt am 4. September 2012 um 17:24
  10. #10

    [...] besonders krasses Beispiel ist der Fall der Journalisten Daniel Drepper und Niklas Schenck: Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt pro [...]

    Montag im Innenausschuss: Keine weiteren Fragen zum Informationsfreiheitsgesetz? — Carta am 21. September 2012 um 14:49
  11. #11

    [...]   [...]

    WAZ Rechercheblog » Blog Archive » Olympia: Warum wir das Innenministerium verklagen | Deutsche Sport Foerderung | Scoop.it am 18. November 2012 um 21:25

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