Olympia: Friedrichs Beschwerde abgewiesen – Beschluss unanfechtbar
Die Beschwerden gegen die Veröffentlichung sind verworfen: Die Medaillenvorgaben der deutschen Sportverbände haben öffentlich zu sein. Der Beschluss ist unanfechtbar. Damit müssen auch die Vorgaben veröffentlicht werden, die in den kommenden Monaten für die Olympischen Sommerspiele in Rio 2016 festgelegt werden.
[Von Niklas Schenck und Daniel Drepper]
Im Juli hatten wir vor dem Verwaltungsgericht Berlin das Bundesinnenministerium verklagt: Es sollte uns die Medaillenvorgaben für die deutschen Olympia-Starter nennen. Am 31. Juli bekamen wir Recht. Das Ministerium weigerte sich jedoch, uns die Vorgaben zu nennen, legte Beschwerde ein und engagierte dafür die teure Promi-Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Erst nachdem wir das Gericht dazu gebracht hatten, ein Zwangsgeld von 10.000 Euro festzusetzen, veröffentlichte das Ministerium die Vorgaben; am 10. August um 14.44 Uhr, 16 Minuten vor Ablauf der Frist, am drittletzten Tag der Spiele.
Kurz nach den Spielen legte Innenminister Hans-Peter Friedrich noch einmal Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein, diesmal gemeinsam mit dem im Verfahren beigeladenen Deutschen Olympischen Sportbund. Alle 33 Sportverbände hätten dem Verfahren beigeladen werden müssen, argumentierte das Ministerium mit Hilfe von Redeker Sellner Dahs. Die haben in der Vergangenheit übrigens auch schonmal DOSB-Präsident Thomas Bach vertreten. Auch der DOSB legte mit einem Frankfurter Anwalt Beschwerde gegen das Urteil ein, brachte aber bis zuletzt keine Begründung dafür vor.
Das Gericht hat nun beschlossen, dass die Beschwerden verworfen werden. Die Kosten des Verfahrens tragen Ministerium und DOSB je zur Hälfte. Neben verfahrensrechtlichen Gründen führt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg an, dass die Argumente des Ministeriums nicht ausreichen, um den Beschluss nochmal neu aufzurollen.
“Die Antragsgegnerin begründet ihr Sachentscheidungsinteresse ausschließlich damit, dass sie die Klärung der einer notwendigen Beiladung Dritter sowie der Voraussetzungen für einen Anordnungsgrund und die Zulässikeit einer Vorwegnahme der Hauptsache begehrt; die Frage, ob der Antragsteller einen Anspruch auf die begehrten Auskünfte hat, die Ablehnung mithin rechtswidrig war, wird von ihm insoweit nicht angesprochen.”
Klartext: Das Ministerium hat in seinen Beschwerden gar nicht bestritten, dass der Beschluss zur Veröffentlichung unrecht war. Der DOSB hatte innerhalb der Frist von einem Monat keine Begründung für seine Beschwerde geschrieben, deshalb war seine Beschwerde unzulässig.
Ministerium und DOSB tragen alle Kosten
Unten findet sich nicht einer, sondern zwei unanfechtbare Gerichtsbeschlüsse. Das liegt daran, dass Redeker Sellner Dahs am Freitag, 10. August, kurz vor der Veröffentlichung der Vorgaben auch eine Beschwerde gegen die Festsetzung des 10.000-Euro-Zwangsgeldes eingelegt hatten. Dieses zweite Verfahren lief noch nebenher, obwohl die Informationen ja bereits öffentlich waren und die Beschwerde damit überflüssig. Das Beschwerdeverfahren ist nun eingestellt.
Jetzt ist nach Landespressegesetz alles geklärt. Ministerium und DOSB tragen die Kosten für alle Streitigkeiten der vergangenen zwei Monate.
Einsicht in die Original-Akten zieht sich
Nach dem Landespressegesetz konnten wir aber lediglich die geforderte Zahl der Medaillen sehen, aber nicht die gesamten Original-Dokumente. Deshalb hatten wir vor mehr als einem Jahr Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt. Diese zieht sich noch immer.
Wir haben zwar mittlerweile recht viele Unterlagen zu verschiedenen Verbänden bekommen, zum Teil hat uns das Ministerium Akten wegen angeblicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vorenthalten. Von den Zielvereinbarungen haben wir noch keine einzige. Derweil sind die Kosten für diese Anträge auf fast 10.000 Euro gestiegen.
Beschwerden Medaillenvorgaben BMI und DOSB verworfen OVG Berlin
Beschwerde Zwangsgeld BMI eingestellt
Beschwerden Medaillenvorgaben BMI und DOSB verworfen
Beschwerde Zwangsgeld BMI eingestellt
In den vergangenen Wochen habe wir umfassend über die deutsche Spitzensportförderung berichtet und mit einer Klage nach dem Presserecht die Herausgabe der Medaillenvorgaben für die Olympischen Spiele erzwungen. Hier die wichtigsten Geschichten:
Die Medaillenziele: Unser Text nach Veröffentlichung der Ziele am 10. August
Der Haupttext: “Das System Plansport – Millionen für Medaillen”
Die Recherche: Warum wir das Innenministerium verklagen
Die Entscheidung: Gericht entscheidet für uns – Medaillenziele werden öffentlich
Die Zwangsgeld-Androhung: Deadline bis heute 15 Uhr – der Beschluss
Wer mit uns in Kontakt kommen will – wir freuen uns. Nutzen Sie unseren anonynem Briefkasten, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Daniel Drepper: +49 176 611 96 014, daniel.drepper@gmail.com oder bei Twitter
Niklas Schenck: +49 163 266 59 27, schenck.niklas@gmail.com oder bei Twitter




[...] WAZ-Rechercheblog [...]
Link des Tages « MogBlog am 25. September 2012 um 07:42[...] Daniel Drepper im WAZ-Rechercheblog: Olympia: Friedrichs Beschwerde abgewiesen – Beschluss unanfechtbar [...]
Rasanter Einspruch gegen die DOSB/BMI-Allianz: Der Tischtennis-Bund (DTTB) verlangt ein transparentes Fördersystem : sport and politics am 25. September 2012 um 11:27[...] Daniel Drepper und Niklas Schenck haben einen wichtigen Etappensieg zu verzeichnen: Olympia: Friedrichs Beschwerde abgewiesen – Beschluss unanfechtbar [...]
Montag im Innenausschuss: Keine weiteren Fragen zum Informationsfreiheitsgesetz? — Carta am 25. September 2012 um 15:50[...] des Bundestages gar nicht erwünscht ist. Öffentlich ist nichts erwünscht – auch wenn demnächst viel mehr öffentlich sein wird, was den Informationsblockern DOSB (Bach/FDP, Vesper/Grüne) und BMI (Friedrich/CSU) nicht [...]
@DOSB: Die Propagandamaschine erhebt Einspruch gegen den rasanten DTTB-Einspruch : sport and politics am 25. September 2012 um 17:51